Weiterbildung
20/40 Sachkundeprüfung
Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen / Hundehaltern gem. § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRW
Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
Prüfungsfragen: https://www.tieraerztekammer-nordrhein.de/wp-content/uploads/2022/08/Fragebogen_1_16_TK_Nordrhein.pdf
Creahof, Zentrum für Hunde
Wolfshovener Straße 97
52428 Jülich - Stetternich
Telefon: +49(0)2461/9365610
E-Mail: info@creahof.de
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