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Weiterbildung

Prüfung Sachkunde gem. § 11 Abs. 3 des LHundeG NRW

20/40 Sachkundeprüfung

Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen / Hundehaltern gem. § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRW

Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
Prüfungsfragen: https://www.tieraerztekammer-nordrhein.de/wp-content/uploads/2022/08/Fragebogen_1_16_TK_Nordrhein.pdf



Preis:
45,00 €
Enthaltene Mehrwertsteuer 19 %
7,18 €


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